Gewährleistung und Garantie

Was genau bedeutet Gewährleistung?

Unter Gewährleistung, auch Mängelhaftung genannt, versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, eine Sache im mangelfreien Zustand abzuliefern.

Wann liegt ein Mangel vor?

Ein Sachmangel liegt immer dann vor, wenn man von einer unvorteilhaften Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit sprechen kann. Auch wenn von der vertraglich vereinbarten Sache zu wenig oder gar etwas anderes geliefert wird, spricht man von einem Sachmangel. Auch in Fällen, in denen eine vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Dienstleister unsachgemäß durchgeführt worden ist, oder wenn die Montageanleitung mangelhaft ist – es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden – liegt ein Sachmangel vor.

Wie lange besteht der Anspruch auf Gewährleistung?

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei einem Verbrauchsgüterkauf 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden.

Wer muss beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt?

Wichtig ist: Bei Vorliegen eines Sachmangels wird zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Sache vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Verbraucher allerdings später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. ab diesem Zeitpunkt muss der Verbraucher beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Welche Rechte habe ich bei Vorliegen eines Mangels, also im Gewährleistungsfall?

Hat der Verkäufer eine Sache nicht mangelfrei abgeliefert, egal ob er dies selbst getan hat oder dies durch ein im Rahmen des Kaufvertrages beauftragtes Transportunternehmen erledigen lassen hat, z. B. die Deutsche Post, so steht dem Verbraucher die sogenannte Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung besagt, dass der Käufer, nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen darf.

Wie unterscheidet sich die Garantie von der Gewährleistung?

Die Gewährleistung, auch Mängelhaftung genannt, beschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrages grundsätzlich zustehen, sofern der Verkäufer einen Sachmangel zu vertreten hat. D. h. ein Gewährleistungsanspruch besteht in jedem Fall.

Eine Garantie hingegen – der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise die Begriffe Gewährleistung und Garantie oft miteinander – ist eine rein freiwillig vereinbarte Verpflichtung desjenigen, der die Garantie gegenüber einem anderen ausgesprochen hat, z. B. ausgesprochen von  Händlerseite für den Verbraucher oder ausgesprochen von Herstellerseite für den Verbraucher.

Die Dauer der Garantiefrist kann stark variieren. Sie beläuft sich in der Praxis oft von einem Jahr bis hin zu mehreren Jahren. Oft gehen die Leistungen, die sich hinter der Garantie verbergen, über den Umfang der Gewährleistung hinaus.